Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TuxTAP GmbH., Stand 01.01.2011

1. Geltung
Für den Verkauf unserer Produkte gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen, auch
wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers nicht im Einzelfall widersprochen haben. Mit
der Annahme unserer Produkte gelten diese Geschäftsbedingungen als durch den Besteller – selbst im Falle
seines vorangegangenen Widerspruchs – vorbehaltlos angenommen. Abweichungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung. Unsere Geschäftsbedingungen
gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
2. Angebot und Abschluss
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Wir behalten uns vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn
nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen
nachweisen. Von Mitarbeitern mündlich unterbreitete Preis- und Lieferauskünfte sind immer unverbindlich.
3. Versand und Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Lager Aitrach vereinbart. Der
Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
4. Liefertermine
Wird eine vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten und hat der Besteller eine angemessene Nachfrist gesetzt,
so kann er bei deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche stehen dem
Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und sind, außer im Falle des
Vorsatzes, auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
5. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe
am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei Zahlungsverzug sind vom
Besteller Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte p.a. über dem Basiszinssatz, den die Deutsche
Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gibt, zu zahlen. Können wir einen höheren Verzugsschaden
nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Sofern uns nach Auftragsbestätigung
Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen oder der
Besteller mit anderen Verbindlichkeiten in Verzug gerät, sind wir berechtigt, die Auslieferung dieser und
weiterer Bestellungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Der Besteller kann nur mit rechtskräftig
festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Wegen bestrittener
Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller
bestehenden und künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller
unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes zu veräußern. Er tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer
Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Zur Einziehung dieser
Forderung ist der Besteller bis auf Widerruf berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller
seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag
auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Dann aber können wir
verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. In diesem
Fall sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung dem Kunden des Bestellers offenzulegen. Die Verarbeitung
der Kaufsache durch den Besteller wird für uns vorgenommen. Wir erwerben das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Werts der Kaufsache zu dem der mitverarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der
Verarbeitung. Obige Sicherungsrechte werden auf Anforderung des Bestellers aufgegeben, wenn und soweit
der Sicherungswert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Pfändungen oder sonstige
Eingriffe Dritter, die unsere Rechte gefährden, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und des Herausgabeanspruches sowie die Pfändung des
Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Kassen – und Kontrollsysteme auf Linux-Basis
http://tuxtap.net
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7. Auskünfte und Beratung, Internet
Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren
erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert
gelten. Der Besteller hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den
vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. Angaben aus unseren Prospekten, technischen
Unterlagen und dem Internetauftritt stehen unter dem Vorbehalt von Irrtum und technischen Änderungen, die
den allgemeinen Gebrauchswert des Produktes nicht mindern, sowie Farbabweichungen. Spezifikationen
ändern sich ohne Benachrichtigung der Kunden.
8. Gewährleistung
Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Qualität zu überprüfen und
Beanstandungen unverzüglich zu erheben (§ 377 HGB). Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der
Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung berechtigt. Sind wir
zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt Nachbesserung oder
Neulieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder eine entsprechende
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Das Nacherfüllungsrecht wird für unerhebliche
Mängel nicht gewährt. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des
Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die
nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn
oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder soweit der Besteller wegen des
Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Die
Haftung für schuldhaft verursachte Körperschäden wird nicht beschränkt. Wir haften, soweit nach
Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn Änderungen an der gelieferten Ware von dritter Seite
vorgenommen wurden oder die Ware verarbeitet wurde. Ausgenommen von der Gewährleistung sind
Mängel infolge unsachgemäßen Gebrauchs einschließlich der Benutzung ungeeigneten Zubehörs oder
ungeeigneter Verbrauchsmaterialien. Die Ansprüche aus Gewährleistung verjähren 12 Monate nach
Übergabe der Sache.
9. Haftungsbeschränkungen / Verjährung
Soweit in den vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, wird jegliche Haftung, insbesondere
auch aus Verschulden bei Vertragsschluss, Nicht- oder Schlechterfüllung einschließlich einer Haftung für
Folge- oder mittelbare Schäden, ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten und Programmen, bzw. deren
Wiederherstellung haften wir ebenfalls nur in dem aus Ziffer 9 ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit,
als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die
Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme sowie der Durchführung von empfohlenen
Updates vermeidbar gewesen wäre. Alle Ansprüche des Bestellers verjähren in 12 Monaten. Für
vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die
gesetzlichen Fristen.
10. Demogeräte
Sofern TuxTAP Geräte als Vorführgeräte (“Demogeräte”) zur Verfügung stellt, verbleiben die Demogeräte im
Eigentum von TuxTAP. TuxTAP kann jederzeit Rückgabe eines Demogeräts spätestens innerhalb von 14
Tagen verlangen. Sofern der Besteller sich nicht hieran hält, gilt das Demogerät als vom Kunden gekauft
zum jeweils am Tag des Fristablaufs gültigen Listenpreis.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Amtsgericht Ulm, Deutschland. Es findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Der CISG (UN-Kaufrecht, Übereinkommen vom 11.04.1980 über
internationalen Wareneinkauf) ist ausgeschlossen.
12. Individualvereinbarungen
Individualvereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit diese Schriftform
aufweisen.
13. Sonstiges
Die Nichtausübung von Rechten durch TuxTAP bedeutet keinen Verzicht auf derartige Rechte. Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen im übrigen nicht.
TuxTAP GmbH, Mühlgasse 1, 2020 Hollabrunn – http://tuxtap.net

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Mühlgasse 1
2020 Hollabrunn